Allgemeine Geschäftbedingungen SIMON - Film und Foto

 

SIMON - Film und Foto / Rolf Simon, Storchenweg 22, 25879 Stapel
(gültig seit 01.01.2019)

Grundlage aller Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Auftraggebern sind unsere hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen Bedingungen sowie Änderungen bedürfen unser schriftlichen Bestätigung.
 
1. Kosten

Der im Vertrag erwähnte Endbetrag beinhaltet alle aufgeführten Dienstleistungen und Produkte. Bei nicht schriftlich festgehaltenen Aufträgen gilt unsere aktuelle Preisliste. Dienstleistungen und Produkte, welche nicht aufgeführt sind, werden von uns zusätzlich berechnet. Der Auftraggeber gibt für solche Zusätze immer sein Einverständnis.

 

2. Urheber- und Nutzungsrechte

Beide Vertragsparteien haften im Rahmen dieser Rechte für Vervielfältigung und Veröffentlichung. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte sind zeitlich unbegrenzt. Der Auftraggeber bestätigt uns mit der Auftragserteilung, dass er für sämtliche Materialien oder Daten, die er uns zur Auftragsausführung zur Verfügung stellt, über alle notwendigen Urheber-, Nutzungs- und Lizenzrechte verfügt und auch sonstige gesetzlichen Bestimmungen nicht verletzt werden. Dafür haftet allein der Auftraggeber und stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Wir haben das Recht auf Nutzung von Film- und Fotomaterial zu Werbezwecken. Dabei achten wir auf eine seriöse Darstellung. Für z.B. Hochzeiten müssen beide Auftraggeber unterzeichnen. Private Auftraggeber haben das Recht, uns unser Nutzungsrecht gegen eine vorher vereinbarte Gebühr zu entziehen. Dieser Entzug hat allerdings gemarechtliche Folgen, d.h. Ihr Film kann dann nur mit gemafreier Musik erstellt werden.

 

3. Vertragserfüllung

Beide Vertragsparteien haften für die Erfüllung des Vertrages. Folgende Gebühren werden bei Nichterfüllung durch Rücktritt am Tag des vertraglich festgelegten Termins fällig:

10 %   Rücktritt innerhalb 5 Monate vor dem Termin

20%    Rücktritt innerhalb 4 Monate vor dem Termin

30%    Rücktritt innerhalb 3 Monate vor dem Termin

40%    Rücktritt innerhalb 2 Monate vor dem Termin

50%    Rücktritt innerhalb 1 Monat vor dem Termin

Höhere Gewalt entbindet beide Parteien von dem Vertrag, hierbei steht die aufgetretene höhere Gewalt immer in der Beweispflicht in film- und fototechnischer oder schriftlicher Form, wie z.B. ärztliche Atteste. In bestimmten Fällen kann es auch zur Nichterfüllung wegen persönlicher und/oder finanzieller Härte kommen, dieses steht aber wie höhere Gewalt in der Beweispflicht. Sollten wir wegen höherer Gewalt nicht zu kurzfristig ausfallen, sorgen wir für gleichwertigen Ersatz. Wir arbeiten mit zuverlässigen und sympathischen Partnern zusammen, die Ihnen wie wir selbst zu gleichen Konditionen zur Seite stehen. Bei kleineren und mittleren Auftragsgrößen kann es bei hoher Auftragslage zu einer Umdisponierung der durchführenden Person kommen. Die von uns erbrachte im Vorfeld vertraglich bestellte Leistung bleibt im Sinne des Kunden selbstverständlich die gleiche.

 

Die Rückzahlung im Voraus getätigter Einzahlungen durch den Auftragsnehmer, erfolgt erst nach dem ursprünglichem Veranstaltungstermin bis max. 30 Tage danach.

 

4. Haftung
 
...gewerblich Aufträge

 

Wir haften für handwerkliche Fehler. Hierbei kommt es bei z.B. Imagefilmen zu einem Nachdreh, die entstehenden Kosten (z.B. Fahrtkosten) werden von uns getragen. Der Auftraggeber haftet für die Durchführbarkeit von Film- und Fotoaufnahmen.

 

 

...private Aufträge

 

Wir haften für handwerkliche Fehler. Der Ausgleich erfolgt in prozentuallem Abzug zum Gesamtauftrag oder in einem angemessenem Ersatz. Durch unsere 20 jährige Berufserfahrung profitieren Sie dabei besonders von unseren kreativen Fähigkeiten. Wir achten beim Shooting nicht nur auf gut sitzende Kleidung, sondern unterstützen Sie mit passenden Accesoires. Wir helfen Ihnen bei allen Einstellungen und gehen auf Ihre Wünsche und Ideen ein, allerdings ist das Mitwirken z.B. eines Brautpaares sehr wichtig. Eine Haftung für "Schönheit" wird von uns nicht übernommen. Bei gleichzeitiger Aufzeichnung von Film und Foto liegt der Schwerpunkt auf einer Aufzeichnungsart. Aufgrund unserer Erfahrungen gelingen durch besondere Technik beide Aufzeichnugen. Wir haften nicht, wenn sich auftraggebende Personen von der Kamera abwenden und wir keine bessere Perspektive durch möglichen Positionswechsel herstellen können. Das Shooting wird grundsätzlich mit dem Brautpaar allein durchgeführt, dieses soll Ablenkungen durch Dritte vermeiden. In einigen Fällen ist es allerdings ratsam, helfende Personen dabei zu haben. Der Auftraggeber haftet für die Durchführbarkeit von Film- und Fotoaufnahmen.

 

5. "Schönwetter - Garantie"

 

Angebote, die mit dieser Bezeichnung aufgeführt werden, geben Ihnen die Sicherheit für ein gelungenes Shooting. Sollte z.B. durch andauernde starke Regenfälle eine Shooting nicht möglich sein, erhalten Sie von uns ein kostenloses 60minütiges After-Wedding-Shooting. Hierbei tragen Sie lediglich die Fahrtkosten. Das Shooting wird an einem von uns ausgesuchten Ort nach Absprache mit Ihnen durchgeführt.

 

6. Garantie

 

Sie erhalten von uns eine Garantie von 6 Monaten auf Bearbeitungsfehler und Kompatibilitätsprobleme.

 

7. Fertigstellung

Nach Fertigstellung der Produktion sind wir zur persönlichen Auslieferung nicht verpflichtet. Bei Fehlern greift die unter Punkt 6. genannte Garantie. Bei bestimmten Aufträgen kann es auch durch eine Produktabnahme zur persönlichen Auslieferung kommen.

 

8. Gestaltung

...gewerblich Aufträge

 

Bei gewerblichen Produktionen werden mit unserem Kunden gemeinsam alle Arbeitsabläufe möglichst genau besprochen und schriftlich festgehalten. Die Regie für die Produktion, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegt bei uns. Im Vertrag werden außerdem die genauen Nutzungsrechte festgehalten. Nach Fertigstellung hat der Kunde die Möglichkeit Veränderungen vornehmen zu lassen. Die Abnahme durch den Kunden erfolgt schriftlich. Änderungswünsche nach Erhalt des fertigen Films werden als neuer Auftrag behandelt und entsprechend auf Stundensatzbasis berechnet. Wir haben das Recht, bei den von uns produzierten Filmen jeweils einen Vor- und einen Abspann mit unserem Logo und unserer Anschrift sowie den Urheberrechtsbestimmungen einzublenden.

 

...private Aufträge

 

Ihre Film- und Fotoaufzeichnungen werden von uns zu Ihren fertigen Produkten nach unserem Ermessen gestaltet. Sie haben im Vorgespräch das Recht der Umsetzung Ihrer Wünsche, welche schriftlich festgelegt werden. Wir achten bei der Gestaltung auf eine harmonische Darstellung. Ihre Wünsche müssen spätestens 7 Tage nach dem Aufzeichnungstermin bei uns schriftlich eingehen. Darüber hinaus werden gewünschte Veränderungen vom Kunden getragen. Die Auswahl der Fotos für den Druck unterliegt unserem Empfinden, diese Vorgehensweise gilt auch für das Fotobuch. Bei Fehlern greift die unter Punkt 6. genannte Garantie. Änderungswünsche nach Erhalt des fertigen Films werden als neuer Auftrag behandelt und entsprechend auf Stundensatzbasis berechnet. Wir haben das Recht, bei den von uns produzierten Filmen jeweils einen Vor- und einen Abspann mit unserem Logo und unserer Anschrift sowie den Urheberrechtsbestimmungen einzublenden.

 

 

9. Lieferzeiten und Termine

Die Lieferzeiten liegen bei uns zwischen 2 und 6 Wochen, was von der Auftragsgröße abhängig ist. Diese angegebenen Zeiten sind keine Festermine, werden aber bestmöglich eingehalten.

10. Zahlungen

Die Vorkasse richtet sich nach Auftragsgröße und wird individuell festgelegt. Der Kunde kann diesen Betrag auch nach Aufzeichnungsende gegen Quittung bar begleichen. Nach Fertigstellung erfolgt die Restbegleichung durch den Auftragnehmer per Überweisung und danach der Versand. In Ausnahmefällen sind Abweichungen vor dieser Zahlungsart möglich, dieses ist abhängig vom Auftrag mit allen Kosten und zu leistenden Vorarbeiten.

 

11. Fahrtkosten (Reisekosten)

 

Unser Regel-Km-Satz beträgt € 0,30. Darüber hinaus gewähren wir unterschiedliche Freisätze und Direktberechnungen bei außergewöhnlich weiten Strecken. Bei öffentlichen oder gewerblichen Fahrtkosten trägt der Kunde die wirklichen Kosten, hierzu gehören auch z.B. Parkplatz und Unterbringungskosten (Hotelzimmer).

 

 

12. Kosten für Verpflegung

 

Der Kunde ist verpflichtet Mitarbeiter von SIMON - Film und Foto im angemessenen Rahmen zu verpflegen. Dieses gilt nicht für Kurzaufträge.

 

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Schleswig.

Am 01.01.2019 wurde die Unternehmensbezeichnung von "ZOOM-Filmproduktion" auf "SIMON Film- und Fotoproduktion" geändert.

Fotografie und Film für Norddeutschland

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